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BSBD aktuell - neue Informationen zu interessanten Themen - 22.01.2012

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Gemeinsame Pressekonferenz von DGB Sachsen und Sächsischem Beamtenbund

 

 

Information des sbb:

 

 

Landesvorsitzender des BSBD Sachsen Hans-Peter Mutscher:

 

Am Donnerstag, den 19. Januar 2012, fand im Saal der Landespressekonferenz im Sächsischen Landtag eine gemeinsame Pressekonferenz des DGB Sachsen und des Sächsischen Beamtenbundes, an der auch der Vorsitzende des Sächsischen Richtervereins teilnahm, statt.
Der DGB Sachsen war vertreten durch den stellvertretenden Vorsitzenden Markus Schlimbach und dem Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei Hagen Husgen. Für den Sächsischen Beamtenbund traten der Vorsitzende Günter Steinbrecht und der Vorsitzende des Landesverbandes Sachsen des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands, Hans-Peter Mutscher, an. Den Sächsischen Richterverein vertrat dessen Vorsitzender Reinhard Schade.

Die Pressekonferenz stand unter dem Thema „Widersprüche und Musterklageverfahren gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes für Beamtinnen und Beamte“ und war seitens der Medienvertreter sehr gut besucht.

 

In den Eingangsstatements der Gewerkschaftsvertreter wurden der Unmut und das Unverständnis der Beamtinnen und Beamten sehr deutlich aufgezeigt. Den Medienvertretern wurde überzeugend dargelegt, dass die sächsischen Beamtinnen und Beamten nicht nur aus Staatssekretären und Beamten der B-Besoldung, wie es die Staatsregierung gerne darstellt, besteht, um damit verbunden mit den hohen Gehältern dieser Beamtinnen und Beamten in der Bevölkerung den Eindruck zu erwecken, wie gut es doch allen Beamtinnen und Beamten in Sachsen gehe, sodass für sie nicht auch noch Weihnachtsgeld gezahlt werden müsse. Das Geld dafür würde viel dringender anderweitig benötigt. In der Gesetzesbegründung steht dann zu Artikel 27: „Mit Blick auf die geringe Wirtschaftskraft, die hohe Arbeitslosigkeit im Freistaat Sachsen und das niedrige Bezahlungsniveau für vergleichbare Beschäftigte außerhalb des öffentlichen Dienstes ist die vorgesehene Maßnahme gerechtfertigt.“

Andererseits schlägt der Ministerpräsident dann wieder ganz andere Töne an und preist seine Leistungen und die der Landesregierung, dass sie es geschafft haben, die Arbeitslosigkeit in Sachsen drastisch zu senken. Der sächsischen Wirtschaft geht es gut wie nie und die Steuereinnahmen liegen bedeutend höher als prognostiziert.

 

Wer soll dieser Regierung denn noch Glauben schenken?

 

Die bisher eingelegten Widersprüche gegen die Streichung des Weihnachtgeldes habe die gigantische Höhe von derzeit 25.000 erreicht. Damit müsste der Staatsregierung deutlich werden, was die ca. 32.000 Beamtinnen und Beamten in Sachsen von ihrer Politik halten. Insgesamt 19 Musterverfahren werden seitens der Gewerkschaften angestrebt.
Grundlage dafür werden die Bescheide der Landesämter für Steuern und Finanzen auf die Widersprüche sein, die in den nächsten Wochen erwartet werden. In allen Ausführungen wurde deutlich, dass die am meisten Betroffenen im mittleren Dienst tätig sind.


In seinen Ausführungen macht Landesvorsitzender Mutscher deutlich, dass im Justizvollzug gerade der mittlere Dienst von der Streichung extrem betroffen ist. Das ist die Laufbahngruppe, die dafür sorgt, dass die Gefangenen 24 Stunden am Tag an 365 Tagen, also täglich rund um die Uhr sicher untergebracht sind und die Bürger sich zumindest dahingehend sicher fühlen können.

Im sächsischen Justizvollzug sind von 1.819 Bediensteten 1.408 verbeamtet. Davon wiederum gehören 1.317 zur Laufbahn des mittleren Dienstes, von denen sich 541 im Eingangsamt A 7 befinden.

In den letzten 10 Jahren wurden durchschnittlich ca. 10 Obersekretäranwärter pro Jahr übernommen, d.h. ca. 440 Beamte sind nach über 10 Dienstjahren noch im Eingangsamt, viele davon bereits über 15, 20 und mehr Dienstjahre.
Im mittleren allgemeinen Vollzugsdienst bestehen maximal zwei Beförderungsmöglichkeiten, nämlich nach A 8 und A 9. Diese scheiden jedoch aus, da fast keine Beförderungsstellen mehr zur Verfügung stehen. Wenn man sieht, dass das Durchschnittsalter im mittleren Dienst bei 50 Jahren liegt, sind Pensionierungen im Eingangsamt nicht mehr abwendbar. Der hohe Altersdurchschnitt, die tägliche Mehrbelastung durch Personalreduzierung und Übertragung neuer Aufgaben verbunden mit innerer Kündigung durch Nichtanerkennung der erbrachten Leistungen durch den Dienstherrn, vertreten durch die Sächsische Landesregierung, widerspiegeln sich in nicht unerheblichem Maße in den Krankenständen.

 

Im Weiteren wurde deutlich, dass es unseren Beamtinnen und Beamten nicht zu vermitteln ist, dass sie nach vielen Jahren ehrlicher und schwerer Arbeit für den Staat und seine Bürger im Eingangsamt in Pension gehen und auch noch auf das Weihnachtsgeld verzichten sollen.
Insbesondere nicht in dem Wissen, dass sich unsere Landtagsabgeordneten ihr Weihnachtsgeld schon vorab durch Zwölftelung in ihre monatlichen Bezüge übertragen haben lassen. Das hat man sich verdient. Oder?

Auch „Besitzstandsdenken“ brauchen sich die sächsischen Beamtinnen und Beamten nicht vorwerfen lassen.
Praktiziert wurde diese Denkweise nur im Haushaltsbegleitgesetz 2011/2012, Artikel 32 (Änderung des Sächsischen Ministergesetzes). Dort hat man sich den Bezug von Ruhegehältern der am 31.12.2010 amtierenden und aller früheren Minister ab dem 55. Lebensjahr weiter gesichert. Man gönnt sich ja sonst nichts.
Für Beamtinnen und Beamte wird dagegen der Eintritt in den Ruhestand auf 62 bzw. 67 Jahre schrittweise angehoben. Wir werden auch in dieser Angelegenheit, im Interesse unserer Mitglieder, nicht mehr locker lassen.

 

gez. Hans-Peter Mutscher
Landesvorsitzender
BSBD Sachsen

 

 Reinhard Schade, hagen Husgen, Marcus Schlimbach,
Günter Steinbrecht, Hans-Peter Mutscher, Juliane Morgenroth

(Morgenpost Sachsen) v.l.n.r.

 

 

Marcus Schlimbach, Günter Steinbrecht, Hans-Peter
Mutscher, Reinhard Schade, Hagen Husgen v.l.n.r.

 

 

 

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