30. März 2019

Anhörung von Sachverständigen zum Gesetzentwurf

BSBD Sachsen setzt sich für Zulage der Justizwachtmeister ein

Einführung einer Stellenzulage für Justizwachtmeister im Sitzungs-, Ordnungs- und Vorführdienst bei den Gerichten

Am 27. März 2019 fand eine Anhörung zur Drucksache 6/16432, Gesetzentwurf zur Einführung einer Stellenzulage für Justizwachtmeister, auf Einladung der Fraktion Die Linke am Sächsischen Landtag statt. Dazu wurden u. a. der Fachgruppensprecher für Justizwachtmeister, Mario Mauersberger, und die stellvertretende Landesvorsitzende, Silke Völker-Eckert, des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands Landesverband Sachsen, eingeladen.

Der vorgelegte und zu diskutierende Gesetzentwurf entstand durch monatelange Vorarbeit und Gespräche u. a. mit dem Bundesverband der Justizwachtmeister (der stellv. Vorsitzende war leider dienstlich verhindert, gab jedoch eine Stellungnahme ab) und dem Vorsitzenden des Verfassungs- und Rechtsausschusses Klaus Bartl (Die Linke, MdL). Dort wurde immer wieder deutlich gemacht, wie sehr sich der Dienst der Justizwachtmeister seit den 1990er Jahren gewandelt hat. Mittlerweile ist nicht mehr von reinen “Boten- und Verwaltungsaufgaben” die Rede, sondern von Aufgaben Vollzugsbeamter, welche nach Strafvollzugsgesetz und Polizeiaufgabengesetz ihren Dienst verrichten. Der Dienst wird in  Haftbereichen und Verwahrräumen an den sächsischen Gerichten und Staatsanwaltschaften verrichtet, wo sie mit Menschen zu tun haben, die gegen ihren Willen festgehalten werden.

Kernaufgaben sind die Vorführung von Untersuchungs- und Strafgefangenen, deren Beaufsichtigung, die Vollstreckung von Haftbefehlen oder Ingewahrsamnahmen. Hierbei handelt es sich um schwierige Klientel in Ausnahmesituationen; sie erwarten u. a. Verurteilung, Anordnung von Sicherungsverwahrung oder Kindesentzug. In solchen emotionalen Situationen kommt es im Gerichtssaal zum Zusammentreffen zwischen Opfern, Geschädigten, Belastungszeugen, Angehöriger rivalisierender Gruppen etc. Auch in diesem ungesicherten Bereich gilt es, Gewaltübergriffe zu verhindern, deeskalierend aufzutreten und im Ernstfall auch einschreiten zu können.

Bei Einlasskontrollen kommen Durchsuchungen hinzu, wobei Kenntnisse über Waffen und gefährliche Gegenstände zwingend nötig sind, um Bedienstete und Besucher der Gerichte nicht zu gefährden. Das geht bis zur Beschlagnahme und Übergabe an die Polizeibehörden.

Im Gegensatz zu den Aufgaben hat sich die Besoldung dem Grunde nach nicht geändert. In den Besoldungsgruppen A 4 bis A 6 wird eine Amtszulage gezahlt, welche, sollten Bedienstete überhaupt in dieses Amt kommen, etwa hälftig gekürzt wird.

Der BSBD-Sachsen hat sich mit seinen beiden Vertretern in Stellungnahmen deutlich für die Einführung der Stellenzulage eingesetzt und sich diesbezüglich den Fragen der Abgeordneten gestellt. In den Gesprächen wurde deutlich, dass dies nur einen Anfang darstellen kann. Diesem Ansinnen folgten auch einige Abgeordnete. In nach der Anhörung stattgefundenen Gesprächen wurde das Thema der Zuordnung in die Laufbahn des ehemals einfachen Dienstes, jetzt LG 1 EE 1, diskutiert und eine Aufwertung des Berufes der Justizwachtmeister in einen Beruf mit Laufbahnabschluss als weiterer Schritt in naher Zukunft den Abgeordneten mitgegeben.

Dort bleibt der BSBD-Sachsen ebenfalls dran und wird sich weiterhin der Belange der Justizwachtmeister wie auch der Justizvollzugsbeamten annehmen.