28. September 2019

Bedeutungsvolles Urteil des BGH für die Zukunft des offenen Vollzuges in Deutschland

Limburger Landgericht

In der Verhandlung des BGH wurde einvernehmlich sowohl von den Verteidigern als auch durch die Vertreterin der Bundesanwaltschaft die Aufhebung der Bewährungsstrafen für die beiden rheinland-pfälzischen JVA-Bediensteten gefordert. Dies ist noch kein Aufatmen aber ein Lichtblick für die verurteilten Kollegen, denen eine Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht vorgeworfen wurde, da sie u. a. eine zukünftige Straffreiheit des Gefangenen als Voraussetzung für den offenen Vollzug prognostizierten.  Beide wurden durch das Landgericht Limburg wegen fahrlässiger Tötung verurteilt, weil sie die Verlegung eines Gefangenen in den offenen Vollzug befürworteten, der im Freigang als „Geisterfahrer“ den Tod eines Menschen verursachte und im späteren Verfahren wegen Mordes verurteilt wurde. Über den Bestand des Landgerichtsurteils wird der Bundesgerichtshof entscheiden. Der BSBD begrüßt die Forderungen der Bundesanwaltschaft und der Verteidiger, da eine Bestätigung des Urteils fatale Folgen für die Betroffenen und für den deutschen Justizvollzug hätte. Das Urteil des BGH soll am 26. November gesprochen werden.