22. März 2024

Langjährige Forderung des BSBD Sachsen zur Einführung der freien Heilfürsorge erfüllt

Gesetz zur Stärkung der Verfassungstreue beinhaltet die Einführung der freien Heilfürsorge für den Justizvollzugsdienst

Justizvollzugsbedienstete werden künftig in der Gesundheitsfürsorge dem Polizeivollzugsdienst gleichgestellt

Mit der Einführung der freien Heilfürsorge für den allgemeinen Vollzugsdienst wird eine langjährige Forderung des BDBD Sachsen erfüllt. Damit wird durch den Landtag die besondere Bedeutung und Verantwortung der Tätigkeit im Vollzugsdienst anerkannt. 

Landesvorsitzender Thomas Porr sieht dies als Erfolg des beharrlichen Wirkens unserer Fachgewerkschaft. Zahllose Initiativen und Gespräche mit den maßgebenden Politikern haben letztendlich zum Erfolg geführt. Damit ist ein weiterer Schritt zur Angleichung an den Polizeivollzugsdienst vollzogen. Kollege Porr erinnerte an die Angleichung der Vollzugszulage an die Polizeizulage und Anpassung der Zuschläge für den Schichtdienst. 

Der BSBD Sachsen wird auch weiterhin ein zuverlässiger Partner seiner Mitglieder sein. 

Als nächster Schritt werden wir unseren Mitgliedern eine umfassende, kostenlose Rechtsberatung zum Wechsel in die freie Heilfürsorge geben. Dieses wird durch unsren Partner der Debeka organisiert. Hier können sich die Kollegen informieren, inwieweit sich der Wechsel lohnt und welche Alternativen es gibt.